Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für sämtliche Mietverträge zwischen der Geräteverleih Friesland GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter über die zeitweise Überlassung von Geräten, Maschinen, Zubehör oder Ausstattungsgegenständen.

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung oder durch Übergabe des Geräts an den Mieter. Mit der Annahme der Leistung erkennt der Mieter diese AGB an.

2. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Mietbeginn und endet mit der Rückgabe des Geräts. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

3. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Mietpreise verstehen sich brutto inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt sofort bei Übergabe des Geräts, wenn keine abweichende Regelung mit dem Vermieter getroffen wurde.

4. Übergabe und Rückgabe

Der Mieter muss bei Übernahme des Mietgegenstandes die Vollständigkeit der Gegenstände und des Zubehörs prüfen. Der Vermieter ist bei der Prüfung auf Wunsch behilflich. 

Wird ein Mietvertrag geschlossen, der Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht abgeholt, so ist die Miete für die volle Mietzeit zu zahlen.

Die Rückgabe des Geräts erfolgt während der üblichen Öffnungszeiten oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Das Gerät wird in funktionsfähigem, betanktem, gereinigtem Zustand übergeben und muss in demselben Zustand zurückgegeben werden.

Wird der Mietgegenstand vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, so besteht der Mietanspruch für die volle Mietzeit fort.

Etwaige Mängel sind bei Übergabe schriftlich festzuhalten. Sollte das Gerät unbetankt zurückgegeben werden, so hat der Mieter den erforderlichen Kraftstoff zu den ausgehängten Kraftstoffpreisen bei Rückgabe zu zahlen. Sollte das Gerät ungereinigt zurückgegeben werden, so werden Reinigungskosten laut Aushang gesondert berechnet.

5. Beschädigung der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Die Reparaturkosten trägt der Mieter, wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter zu vertreten ist.

6. Transport des Mietgegenstandes

Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt grundsätzlich der Mieter. Der Mieter trägt das Transportrisiko. 

Bei besonderer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter kann der Mietgegenstand, unter Verrechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen in jedem Falle auf Gefahr des Mieters. Von dieser Haftung ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Gerät ausschließlich bestimmungsgemäß, sachgerecht, und sorgfältig zu verwenden. Eine Weitervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt. Die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche dem Mieter bekannt sind bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können.

8. Haftung

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind.

Für eventuellen Verlust oder Diebstahl des Mietgegenstands haftet der Mieter. Bei Verlust des Mietgegenstandes oder von Zubehör, oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile zum Neupreis berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.

9. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter einen unsachgemäßen Gebrauch von dem Mietgegenstand macht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überläßt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von 24 Stunden nicht bezahlt.

Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.

10. Datenschutz

Die für die Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

12. Schlussbestimmungen

Erweist sich eine Regelung dieser AGB als ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar, wird hierdurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.